AGB
Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen als Mieter und uns als Vermieter regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Jeder Mieter erkennt mit der Buchung für sich und für die von ihm mit angemeldeten Personen diese Bedingungen als allein verbindlich an. MARUVI MARKETING SL/MALLORCA EST handelt im eigenen Namen. Ein Mietvertrag kommt zwischen Vermieter und Mieter zustande.
Buchung und Buchungsbestätigung
Mit der Buchung bieten Sie der MARUVI MARKETING SL den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an. Durch die schriftliche Bestätigung kommt der Mietvertrag zustande. Die Korrektur von Irrtümern, z.B. aufgrund von Druck- oder Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Aus rechtlichen Gründen ist es dennoch notwendig, einen regulären Mietvertrag zu unterzeichnen. Dieser wird dem Mieter umgehend zugesandt.
Anzahlung & Reservierung
Die Anzahlung beträgt je Objekt bei Buchung 20-50 % der Gesamtmiete. Die Reservierung wird erst dann gültig, wenn die die Anzahlung beim Vermieter eingegangen ist. Die Restzahlung muß bis 14 Tage vor Urlaubsbeginn beim Vermieter eingegangen sein, oder in bar bei Schlüsselübergabe überreicht werden. Bei kurzfristigen Buchungen d.h. Last Minute, tritt eine individuelle Regelung in Kraft. Reist der Gast nicht an, verbleibt die Anzahlung beim Vermieter. Hierfür erstellt dieser eine Rechnung.
Anreise & Aufenthalt
Sie werden persönlich von uns oder unseren Mitarbeitern empfangen und in Ihr Feriendomizil eingewiesen. Das Mietverhältnis gilt nur für die bestätigte Zeit.
MALLORCA EST als Untermarke der MARUVI MARKETING SL ist jederzeit für Sie erreichbar. Falls Fragen oder Probleme entstehen, können Sie uns telefonisch oder per mail 24 h kontaktieren.
Das Objekt darf nicht mit mehr als der im Internet angegebenen Personenzahl bewohnt und genutzt werden. Bei Überbelegung darf der Vermieter überzählige Personen ausweisen. Ausnahmen kann nur der Vermieter mit dem Mieter schriftlich vereinbaren.
Der Vermieter oder dessen Bevollmächtigte darf nach vorheriger Absprache mit dem Mieter das Mietobjekt betreten. (z.B.Wäschewechsel) In besonderen Situationen, z.B. Gefahr für andere Gäste, oder auch zu Reparaturleistungen darf der Vermittler das Objekt auch ohne Anwesenheit des Mieters öffnen und betreten. Dies gilt auch für den Gärtner, der wöchentlich sich um Pool und Garten kümmert. Der Mieter hat die Finca und deren Einrichtung pfleglich zu behandeln und alle während der Mietzeit entstandenen Schäden sofort dem Vermieter zu melden und zu ersetzen. Mit üblichen Mitteln nicht zu entfernende Verunreinigungen oder Beschädigungen der Wohnung-/Hausausstattung werden gesondert in Rechnung gestellt. Entschädigungsleistungen, die aus vorstehenden Regelungen zulasten des Gastes entstehen, müssen vor Abreise an den Vermieter bezahlt werden.
Haustiere sind ausdrücklich untersagt!
Die Hausordnung ist Bestandteil dieses Vertrages, sie liegt in der Finca aus.
Stornierung
Eine mögliche Stornierung der Reise vor Reisebeginn muss schriftlich erfolgen. Der Vermieter hat in diesem Fall einen Ersatzanspruch in Form einer Stornierungsgebühr:
ab 90 Tage und mehr 30 % des Mietpreises
ab 60 Tage vor Mietbeginn 40 % des Mietpreises
ab 20 Tage 80% vor Mietbeginn
ab 14 Tage 100 % des Mietpreises.
Rücktritt durch den Vermieter
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter nachhaltig die Nachbarschaft stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Vermieter aus wichtigem Grund, so hat er Anspruch auf den Mietpreis für die noch verbleibende Restmietdauer incl. aller Nebenkosten.
Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietgegenstandes. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen der Wasser- und/oder Stromversorgung/Internet wird hiermit jedoch ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für Ereignisse bzw. Folgen höherer Gewalt. Der Vermittler kann auch nicht haftbar gemacht werden für Straßen- und Bauarbeiten, die er nicht selbst zu vertreten hat.
Die Nutzung des Swimmingpools geschieht auf eigene Gefahr!